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   BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 265/74   

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BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 265/74 (https://dejure.org/1975,601)
BAG, Entscheidung vom 19.03.1975 - 4 AZR 265/74 (https://dejure.org/1975,601)
BAG, Entscheidung vom 19. März 1975 - 4 AZR 265/74 (https://dejure.org/1975,601)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dokumentator - Auswertung von nichttechnischen Publikationen - Tätigkeitsmerkmale - Fachkenntnisse - Dokumentation - Bewertung einer Angestelltentätigkeit - Beamtendienstposten - Zusammenhangstätigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 22 § 23, Anlage 1a; TVG § 4 Abs. 5; ZPO § 5
    Eingruppierung: Dokumentar/Dokumentator

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1975, 1420
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 265/74
    Damit geht aus dem angefochtenen Urteil nicht mit der für die Überprüfung durch das Revisionsgericht notwendigen Klarheit hervor, ob das Landesarbeitsgericht nach Maßgabe der außer Kraft getretenen und nachwirkenden §§ 22, 23 BAT die überwiegend auszuübende Tätigkeit des Klägers oder aber dessen Aufgaben insgesamt als einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit hat rechtlich würdigen wollen (vgl. Urteil des Senats vom 9- November 1973 AZR 27/73 /"demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAG AP Nr. 6 6, 61, 52 und 4-7 zu §§ 22, 23 BAT und BAG AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte).

    BAT, 11. Dezember 1974 - 4 AZE 91/74 -|/ demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT sowie vom 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 - /"demnächst J.

    AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT,.

    Bei Annahme einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit wird das Landesarbeitsgericht auch Bedacht darauf zu nehmen haben, daß dann die jeweiligen qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale nicht ihrerseits überwiegend erfüllt sein müssen (vgl. Urteil des Senats vom 9 November 1973 - 4 AZR 27/73 -, wie zuvor, im Anschluß an BAG AP Nr. 7o, 69, 61 und 43 zu §§ 22, 23 BAT).

    und 9- November 1975 - 4 AZR 27/73 - / demnächst AP Nr. J 77 zu §§ 22, 25 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), und zwar unabhängig davon, ob die betreffende "tarifliche" Vergütung vom Kläger mit einem Io.

    schluß an das Urteil vom 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehen, sowie BAG AP Nr. 52 zu §§ 2 2, 23 BAT); dabei kann die Bedeutung des Aufgabenkreises beispielsweise in seiner Größe, der außergewöhnlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie, den finanziellen Auswirkungen der Tätigkeit, aber auch in den Polgewirkungen für den innerdienstlichen Bereich oder die Allgemeinheit ihren Grund haben (vgl. das schon bezeichnete Urteil des Senats vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 - wie zuvor).

  • BAG, 26.02.1975 - 4 AZR 225/74

    Eingruppierung: Lehrkraft an einer Technischen Schule der Bundesluftwaffe

    Auszug aus BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 265/74
    Im vorliegenden Palle sprechen allerdings gewichtige Umstände für die Annahme einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit, so insbesondere der enge Zusammenhang sämtlicher dem Kläger übertragenen Aufgaben, auch die Einheitlichkeit der Aufgabenstellung und der Umstand, daß alle seine Aufgaben dem Kläger durch seine militärischen Vorgesetzten in ihrer Gesamtheit übertragen worden sind (vgl. Urteile des Senats vom 26 Februar 1975 - 4 AZR 225/74 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 - /"demnächst J.

    Das Landesarbeitsgericht wendet auf den Kläger mit Recht die jeweils ersten, allgemeinen Pallgruppen der außer Kraft getretenen, in ihren Rechtsnormen aber nach wirkenden Anlage 1 a zum BAT für Verwaltungsangestellte an, denn einmal gab es im für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt des Außerkrafttretens des BAT und seiner Anlage 1 a am Jahresende 1969 keine speziellen Tätigkeitsmerkmale für Angestellte im behördlichen Doku mentationsdienst; außerdem hat die Tätigkeit des Klägers nach der Art der dazu erforderlichen Fachkenntnisse sowie nach ihrer Zweckbestimmung, wie auch die Feststellungen des Landesarbeitsgerichts ergeben, den Charakter einer nicht technischen Verwaltungstätigkeit (vgl. Urteile des Senats Q vom 26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 11. Dezember 1974- AZR 91/74- -j /"demnächst J.

    Zu deren Auslegung dürfen beamtenrechtliche Vorschriften ebensowenig herangezogen werden wie die Tätigkeit des Klägers einseitig regelnde Erlasse des Bundesverteidigungsministeriums, die als bloße Verwaltungsanordnungen ohnehin aus sich heraus Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer nicht begründen können (vgl. Urteile des Senats vom 26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74- zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, und 29. Januar 1975 AZR 196/74- ebenfalls zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 91/74

    Verwaltungsangestellter - Technischer Angestellter - Landesstraßenbauamt -

    Auszug aus BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 265/74
    IV a Pallgruppe 1 erfüllt, wo als weitere Qualifizierung "besondere Schwierigkeit und Bedeutung des Aufgabenkreises" gefordert wird, wobei sowohl bei der Schwierigkeit als auch bei der Bedeutung des Aufgabenkreises eine erhebliche Heraushebung verlangt wird (vgl. Urteil des Senats vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 - /""demnächst J.

    schluß an das Urteil vom 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehen, sowie BAG AP Nr. 52 zu §§ 2 2, 23 BAT); dabei kann die Bedeutung des Aufgabenkreises beispielsweise in seiner Größe, der außergewöhnlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie, den finanziellen Auswirkungen der Tätigkeit, aber auch in den Polgewirkungen für den innerdienstlichen Bereich oder die Allgemeinheit ihren Grund haben (vgl. das schon bezeichnete Urteil des Senats vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 - wie zuvor).

  • BAG, 12.02.1975 - 4 AZR 219/74

    Eingruppierung: Voraussetzungen für eine einheitlich zu bewertende

    Auszug aus BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 265/74
    Dabei besteht auch die rechtliche Möglichkeit, bestimmte Aufgaben des Klägers zusammen zufassen und ihrerseits als überwiegend auszuübende Tätigkeit einheitlich zu bewerten (vgl. Urteil des Senats vom 8 12. Februar 1975 - 4 AZR 219/74 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, im Anschluß an BAG AP Nr. 66, 57, 47 und 4o zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte).

    V b des abgelaufenen BAT (Fallgruppe l) verlangte Erfordernis überwiegend zu erbringender selbständiger Leistungen (vgl. BAG AP Kr. 15 und 27 zu §§ 22, 23 BAT, auch Urteil vom 12. Februar "975 - 4 AZR 219/74 -, ebenfalls zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen).

  • BAG, 19.06.1974 - 4 AZR 436/73

    Praktikum - Student - Praktikum innerhalb des Studiums - Rechtssetzungsbefugnis

    Auszug aus BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 265/74
    Ju-li 1974- - 4 AZR 491/73 - /""demnächst 7 AP Nr. 3 zu § 42 BAT, 19. Juni 1974 - 4 AZR 436/73 -, /~demnächst 7 AP Nr. 3 zu § 3 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 1J« Februar 1974- - 4 AZR 192/75 - , /"demnächst JAP Nr. 4 zu § 7o BAT, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 03.07.1974 - 4 AZR 491/73

    Dienststätte - Begriff - Definition - Dienstgang - Außendienst

    Auszug aus BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 265/74
    Ju-li 1974- - 4 AZR 491/73 - /""demnächst 7 AP Nr. 3 zu § 42 BAT, 19. Juni 1974 - 4 AZR 436/73 -, /~demnächst 7 AP Nr. 3 zu § 3 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 1J« Februar 1974- - 4 AZR 192/75 - , /"demnächst JAP Nr. 4 zu § 7o BAT, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 1/74

    Angestellter im Forstinnendienst - Anspruch auf Eingruppierung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 265/74
    Im vorliegenden Palle sprechen allerdings gewichtige Umstände für die Annahme einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit, so insbesondere der enge Zusammenhang sämtlicher dem Kläger übertragenen Aufgaben, auch die Einheitlichkeit der Aufgabenstellung und der Umstand, daß alle seine Aufgaben dem Kläger durch seine militärischen Vorgesetzten in ihrer Gesamtheit übertragen worden sind (vgl. Urteile des Senats vom 26 Februar 1975 - 4 AZR 225/74 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 - /"demnächst J.
  • BAG, 08.06.1960 - 4 AZR 38/59

    Einzeltätigkeiten - Zusammengesetzter Aufgabenbereich - Beurteilung nach

    Auszug aus BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 265/74
    Darunter ist nämlich im Bereiche des öffentlichen Dienstes gerade nicht eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit im zuvor dargestellten Rechtssinne zu verstehen, sondern solche Tätigkeiten, die aufgrund ihres engen Zusammenhanges mit bestimmten, insbesondere höherwertigen Aufgaben, bei der tarifrechtlichen Bewertung von diesen nicht im Sinne einer "Atomisierung" getrennt werden dürfen, sondern ihnen zuzurechnen sind (vgl. BAG 9, 269 / 271 7 = AP Nr. 66 zu § 3 TOA sowie BAG AP Nr. 97 zu § 3 TOA, auch BAG AP Nr. 7o zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

    IV b BAT Fallgrup pe 1 erfüllen (vgl. Urteile des Senats vom 19. März 1975 - 4 AZR 265/74- /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT, 28. August 1974- AZR 446/73 /"demnächst 7 AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT sowie 9 November 1975 AZR 27/75 -> Z~demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Mit Recht hat da bei das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung auch die vom Kläger mitanzuwendenden bautechnischen Fachkenntnisse berücksichtigt (vgl. die Urteile des Senats vom 19 März 1975 AZR 265/74- -, /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG AP Nr. 48 und 49 zu §§ 22, 23 BAT, auch BAG AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Rechtsprechung des Senats als mögliche Gründe für das tariflich geforderte Maß an Verantwortung z.B. die Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen, ideelle oder materielle Belange des Dienstherrn, Gründe im Behördenapparat sowie die Auswirkungen der Tätigkeit auf die Lehensverhältnis se Dritter nennt (vgl. Urteil des Senats vom 19 März 1975 - 4 AZR 265/74 - /3emnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT, im Anschluß an BAG 7, 64 /~69 ff. 7 = AP Nr. 45 zu § 3 TOA; BAG 12, 36 /"4o 7 = AP Nr. 81 zu § 3 TOA sowie BAG AP Nr. 112 zu § 3 TOA).

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82

    Eingruppierung: Dokumentarin/Archivarin bei der Bundeswehr

    Auch schon nach der bisherigen Senatsrechtsprechung ist demnach für den Dokumentar kennzeichnend, daß er das von ihm zu bearbeitende Material nicht nur - wie der Archivar - zu sammeln und einzuordnen, sondern daraus den entsprechenden Erfahrungs- und Wissensstoff auch für andere fachlich nutzbar zu machen hat (BAG Urteile vom 9. Februar 1972 - 4 AZR 153/71 -, AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT und vom 19. März 1975 - 4 AZR 265/74 -, AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT ).

    Da die Dokumentationstätigkeit der Klägerin keinen speziellen (z. B. technischen) Charakter hat, dem die Tarifvertragsparteien durch spezielle Tätigkeitsmerkmale Rechnung getragen haben, sondern als nichttechnische Tätigkeit auf dokumentarischem Gebiet anzusehen ist, sind für ihre Eingruppierung angesichts des Fehlens spezieller Tätigkeitsmerkmale für Dokumentare die Tätigkeitsmerkmale der allgemeinen Fallgruppen des Teils I der Anlage 1 a zum BAT für Verwaltungsangestellte heranzuziehen (vgl. BAG Urteil vom 19. März 1975 - 4 AZR 265/74 -, AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 19.07.1978 - 4 AZR 31/77

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Arbeitsvorgänge - Tarifliche Mindestvergütung

    Danach ist unter einem "Arbeitsvorgang" eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten (vgl. BAG AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT) und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen praktischen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und tarifrechtlich selbständig bewertbare Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. die Urteile des Senats vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 7 Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 -, [demnächst] AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 19. April 1)78 - 4 AZR 721/76 -, [demnächst] AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975, sämtlich auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, sowie das Urteil vom 5. Juli 1978 AZR 795/76 -, zum Abdruck im Nachschlagewerk vorgesehen).

    In gleicher Weise sind die bisher nicht erkennbaren Arbeitsergebnisse festzustellen, denen die Aufgaben des Klägers zu dienen bestimmt sind, weiterhin die Zusammenhangstätigkeiten, wobei von dem entsprechenden Begriff der bisherigen Senatsrechtsprechung auszugehen ist (vgl. BAG AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT), sowie die Verwaltungsübung, wobei es wie auch bei den .Arbeitsergebnissen aufgrund der besonderen tat sächlichen Verhältnisse des vorliegenden Palles maßgeblich darauf ankommen dürfte, wie im einzelnen der seetechnische Dienstbetrieb organisiert ist, innerhalb dessen der Kläger seine Aufgaben zu erledigen hat.

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Demgemäß hat der Senat die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst angewendet auf Angestellte mit Aufgaben des Verfassungsschutzes (BAG Urteil vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 -, AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975), den Leiter einer Musikschule mit verschiedenartigen Unterrichtsaufgaben (BAG Urteil vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Güteprüfer der Verteidigungsverwaltung im nichttechnischen Bereich (BAG Urteile vom 28. Mai 1980 - 4 AZR 461/78 -, AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Materialkontrollmeister der Bundeswehrverwaltung (BAG Urteil vom 29. September 1982 - 4 AZR 1172/79 -, BAG 40, 183 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Grafiker mit medizinischen und veterinärmedizinischen Aufgabenstellungen (BAG Urteile vom 26. September 1979 - 4 AZR 1008/77 -, AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und vom 4. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 -, AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Dokumentare mit nichttechnischen Dokumentationsaufgaben (BAG Urteile vom 9. Februar 1972 - 4 AZR 153/71 -, AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT, und vom 19. März 1975 - 4 AZR 265/74 -, AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT), Angestellte, die bei einem Naturschutzzentrum Ausstellungsmaterial herstellen und bei der Vorbereitung und Durchführung entsprechender Ausstellungen mitwirken (BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 -, AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) sowie auf Angestellte mit Ausbildungsaufgaben im Bereiche der Justizverwaltungen und bei Katastrophenschutzschulen (BAG 25, 268, 273 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT; BAG Urteile vom 26. Januar 1972 - 4 AZR 104/71 -, AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT, und vom 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 -, AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975), ferner auf Betreuer ausländischer Studenten an einer Universität (BAG Urteil vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    V b BAT Fallgruppe 1 a ist (vgl. BAG Urteil vom 19. März 1975 - 4 AZR 265/74 -, AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 493/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung des

    Die fehlende Begründung hierfür ist jedoch unschädlich, da vorliegend ersichtlich der innere Zusammenhang aller dem Kläger übertragenen Aufgaben, die behördliche Übung sowie der Geschäftsverteilungsplan, nach dem dem Kläger seine Aufgaben in ihrer Gesamtheit übertragen worden sind, die Annah me einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit nahe legen (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Oktober 1975 AZR 5o1/74- -» zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, Io. September 1975 AZR 4-85/74- -, gleichfalls zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 19. März 1975 AZR 265/74- -, /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT, 26. Pebruar 1975 AZR 225/74- -, /-demnächst 7 AP Nr. 84- zu §§ 22, 23 BAT, 11. Dezember.

    Aus der Annahme einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit hat das Landesarbeitsgericht weiterhin zutreffend gefolgert, daß im Hinblick darauf vom Kläger die qualifizierenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale nicht ihrerseits überwiegend erfüllt werden müssen (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Oktober 1975 AZR 5o1/74- -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 19- März 1975 AZR 265/74- -, /~demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT und 9 November 1973 AZR 27/73 /~demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAG AP Nr. 7o, 69, 61 und 4-3 zu §§ 22, 23 BAT).

    I b BAT Pall gruppe 1 wird demgegenüber von der Tarifnorm vielmehr eine weitere Qualifizierung durch die "besondere Schwierigkeit" des Aufgabenkreises gefordert, wobei der Senat allerdings zur Verdeutlichung und näheren Charakterisierung dieses auch in anderen vergleichbaren tariflichen Tätigkeitsmerkmalen verwendeten Begriffes (vgl. VergGr. IV a Pallgruppen 1 und Io) in nicht glücklicher Wortwahl Jeweils eine erhebliche Heraushebung sowohl bei der Schwierigkeit als auch bei der Bedeutung des entsprechenden Aufgabenkreises gefordert hat (vgl. die Urteile des Senats vom 19 März 1975 AZß 265/74 /~demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT, 11. Dezember 1974- AZß 91/74- -, /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT und 9. November 1973 AZß 27/?3 /""demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAG AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT); dabei stimmen diese Anforderungen der Senatsrechtsprechung weitgehend mit denen der Kommentarliteratur überein, die sogar stellen weise noch mehr wie z.B. "herausragende fachliche Anforderungen" verlangt (vgl. Clemens-Scheuring-Steingen-Görner- Opalke, BAT, Hauptband II BL Anm. 66; Däubler-Gmelin, Vergütungsordnung des BAT, Fallgruppe IV a ßdnrn. 4- und 4-5, S. 1o7 und 118).

  • BAG, 22.10.1975 - 4 AZR 501/74

    Eingruppierung: "Springer", Verrichtung höherwertiger Tätigkeit

    Im Rahmen des ihm hierbei zukommenden Beurteilungsspielraumes nimmt das Landesarbeitsgericht in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise beim Kläger eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit an, di es in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung zutreffend mit den behördlichen Geschäftsverteilungsplänen, der Organisation der Rentengeschäftsstelle W der Beklagten sowie mit dem inneren Zusammenhang der dem Kläger übertragenen Aufgaben begründet (vgl. die Urteile des Senats vom Io. September 1975 - 4 AZR 485/74 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 19. März 1975 - 4 AZR 265/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT,26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 -, /~demnächst 7 AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT, 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT, 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 81 zu §§ 22, 23 BAT und 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 /"demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Einmal liegt es nämlich im Rahmen des insoweit den Tatsacheninstanzen zukommenden Beurteilungsspielraumes, ob sie bei einem Angestellten dessen überwiegend auszuübende Tätigkeit (§§ 2 2, 23 KnAT bzw. BAT) tarifrechtlich beurteilen oder eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit bzw. mehrere jeweils für sich allein nicht überwiegende Teiltätigkeitenim Sinne des Vortrages der Beklagten annehmen (vgl. die zuvor genannten Urteile des Senats, insbesondere das Urteil vom 19- März 1975 - 4 AZR 265/74- /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 2 2, 23 BAT).

    In Übereinstimmung mit der Senaterechtsprechung hat das Landesarbeitsgericht auch aus der Annahme einer .einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit die weitere zutreffende Rechtsfolge hergeleitet, daß es dann eines Überwiegens der qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale nicht bedarf (vgl. Urteile des Senats vom 19- März 1975 AZR 265/74- -, /cLemnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT und 9 November 1973 AZR 27/75 -, /"demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAG AP Nr. 7o, 69, 61 und 4-3 zu §§ 22, 23 BAT).

    Dabei verkennt das Landesarbeitsgericht, daß für die tarifrechtliche Bewertung der Tätigkeit eines Angestellten nach dem KnAT wie nach dem BAT grundsätzlich unbeachtlich ist, ob er auf Dauer oder nur zeitweilig wie der Kläger auf einem Beamtendienstposten tätig ist, wie dieser im Stellenplan aus gewiesen ist und welche vergleichbaren Tätigkeiten Beamte erledigen, denn auf alle diese Umstände stellen die tariflichen Tätigkeitsmerkmale nicht ab (vgl. die Urteile des Senats vom Io. September 1975 - 4 AZR 58/|-/74 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 19 März 1975 - 4 AZR 265/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 25 BAT und 9 November 1975 - 4 AZR 27/73 /"demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, im Anschluß an BAG AP Nr. 38 und 60 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82

    Klassenfahrt - Angestellter Lehrer - Schulausflug - Berufsbild des Lehrers

    Sie können Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer nicht begründen (Urteil vom 30. September 1970 - 4 AZR 343/69 - AP Nr. 34 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG 23, 83, 90 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Urteil vom 13. Dezember 1972 - 4 AZR 147/72 - AP Nr. 37 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, unter 1 der Gründe; Urteil vom 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Urteil vom 26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 - AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 19. März 1975 - 4 AZR 265/74 - AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - BAG 32, 105, 112 f. = AP Nr. 2 zu § 11 SchwbG; Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23, BAT Lehrer; Urteil vom 12. April 1984 - 2 AZR 348/82 - unveröffentlicht, unter B II 3 a der Gründe).
  • BAG, 14.02.1979 - 4 AZR 414/77

    Sachbearbeiterin für Vertriebenenangelegenheiten - Arbeitsvorgänge - Erteilung

    Der Begriff der "Zusammenhangstätigkeiten" (Zusam menhangsarbeiten) in § 22 BAT n.F. entspricht dem der früheren Senatsrechtsprechung (vgl. BAG AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT).

    Danach aber sind unter "ZusammenhangStätigkeiten" solche Tätigkeiten zu verstehen, die aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit bestimmten, insbesondere höherwertigen Aufgaben eines Angestellten bei der tarifrechtlichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind (vgl. BAG AP Nr. 66 zu § 3 TOA und seither ständig, zuletzt insbesondere BAG AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

    Das Landesarbeitsgericht wird daher bezüglich der Aufgaben des Klägers noch die Verwaltungsübung, etwaige Zusammenhangstätigkeiten (vgl. dazu BAG AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT) und insbesondere die Arbeitsergebnisse aufzuklären haben, denen die einzelnen Aufgaben des Klägers zu dienen bestimmt gewesen sind.
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74

    Beihilfen bei Wehrbereichsverwaltung - Sachbearbeiterin im Sachgebiet -

    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht weiter hervorgehoben, daß es entgegen den Einwendungen der Klägerin auch nicht darauf ankommt, daß sie auf einem Beamtendienstposten tätig war, wie dieser im Stellenplan ausgewiesen war und welche Tätigkeiten vergleichbare Beamte verrichten (vgl. Urteil des Senats vom 19» März 1975 - 4 AZR 265/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an das Urteil vom 9- November 1973 - 4 AZR 27/73 /""demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, auch BAG AP Nr. 38 und 60 zu §§ 22, 23 BAT).

    V b BAT Fallgruppe 1 aus, nach denen nunmehr im Gegensatz zu den niedrigeren Vergütungsgruppen VI b und V c BAT (jeweils Fallgruppe 1) gründliche, umfassende Fachkenntnisse verlangt werden, was, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend annimmt, eine Steigerung der Fachkenntnisse der Tiefe und der Breite nach, bedeutet, wobei sich aus der Breite der benötigten Fachkenntnisse auch deren Tiefe ergeben kann (vgl. Urteile des Senats vom 19. März 1975 - A AZR 265/74 /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT und 12. Februar 1975 - 4 AZR 219/74 /"demnächst 7 AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG AP Nr. 12, 48 und 72 zu §§ 22, 23 BAT, letztere Entscheidung auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • LAG Hamm, 25.01.1995 - 18 Sa 772/94

    Beschaffungstätigkeit eines Angestellten in der Arbeitsgruppe "Zentrale

  • BAG, 10.12.1975 - 4 AZR 41/75

    Eingruppierung: Begriff der "schwierigen Tätigkeit in Büchereien"

  • LAG Köln, 04.09.2003 - 6 Sa 312/03

    Eingruppierung, Höhergruppierung, Erfüllererlass, Gleichbehandlung

  • BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98
  • LAG Hamm, 21.09.2004 - 12 Sa 354/04

    Höhergruppierung, Erfüllererlass, Gleichstellung von angestellten und beamteten

  • BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 603/89

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Zahnersatz

  • BAG, 28.11.1979 - 4 AZR 6/78

    Gleichwertige Fähigkeiten - Wissenschaftliche Hochschulbildung -

  • LAG Hamm, 04.12.1996 - 18 Sa 903/96

    Eingruppierung: Sachbearbeiter im Sozialamt

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 5 Sa 2613/09

    Eingruppierung einer Sonderschulrektorin unter Zugrundelegung der

  • LAG Hamm, 28.08.1997 - 4 Sa 2262/96

    Eingruppierung in die Vergütungsgruppen des Tarifvertrages

  • LAG Hamm, 27.07.1995 - 4 Sa 900/94

    Bewährungsaufstieg: Anwendbarkeit der EWG -Richtlinie 533/91 - Beweislast

  • LAG Hessen, 11.08.1999 - 13 Sa 1682/97

    Vergütungsanspruch für eine Tätigkeit als Frauenbeauftragte in der Form der

  • LAG Hamm, 29.10.1997 - 18 Sa 659/97

    Eingruppierungsfeststellungsklage; Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe

  • LAG München, 25.02.2011 - 10 Sa 1004/10

    Eingruppierung Oberarzt

  • LAG München, 16.11.2005 - 10 Sa 249/05

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Hamburg, 25.11.1997 - 6 Sa 39/97

    Eingruppierung eines Dokumentars im Hamburger Weltwirtschaftsarchiv

  • LAG Hamburg, 21.05.1996 - 6 Sa 33/94

    Eingruppierung von Angestellten in Vergütungsgruppen; Tätigkeit eines

  • LAG Hamm, 08.03.1995 - 18 Sa 46/93

    Eingruppierung: Sachbearbeiter im Sachgebiet Rechnungsprüfung im Hochbauamt

  • BAG, 04.04.1984 - 4 AZR 95/82

    Eingruppierung: Leiter einer Lohnrechnungsstelle bei der Bundeswehr

  • BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 457/89

    Eingruppierung: Bausachverständige

  • BAG, 21.06.1990 - 6 AZR 446/88

    Anspruch auf tarifliche Erschwerniszuschläge - Auslegung der Begriffe des

  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 737/79
  • LAG Hessen, 10.06.1988 - 13 Sa 68/87

    Eingruppierung eines landwirtschaftlichen Fachberaters; Tarifrechtliche Bewertung

  • LAG Hessen, 29.03.2000 - 13 Sa 341/98

    Eingruppierung eines Frauenbeauftragten; Vergütungsanspruch eines

  • LAG Berlin, 13.05.1997 - 3 Sa 3/97

    Erhebung der Einrede der Verjährung von Entgeltansprüchen bei klageweiser

  • LAG Hamm, 06.02.1986 - 4 Sa 901/84
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 15/84

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

  • LAG München, 24.03.2010 - 10 Sa 1024/09

    Tarifliche Kündigungsfrist - deklaratorische Bedeutung - gesetzliche Verlängerung

  • LAG Berlin, 29.01.1999 - 6 Sa 96/98

    Eingruppierung: Angestellte an einer Universität - Begriff der "selbständigen

  • BAG, 05.12.1984 - 4 AZR 627/82
  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 365/79
  • BAG, 11.11.1981 - 4 AZR 253/79
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